Gastaufnahmebedingungen AGB
Sehr geehrter Gast,
bitte um Kenntnisnahme nachstehender Angaben, die einen Bestandteil unserer Reservierung für Sie beinhalten.
- Check-in ab 15 Uhr und nach Vereinbarung.
- Bitte geben Sie Ihre Wohnung am Abreisetag bis 10 Uhr frei.
- Geschirr bitte spülen, Müll, Altglas, Plastik, Altpapier aus der Wohnung entfernen.
Preise: zzgl. Ortsabgabe ab 16 Jahren 3,00 € und von 6 – 15 Jahren 1,50 €.
In unseren Preisen sind enthalten: Bettwäsche, Hand-, Bade-, Küchentücher, Energiekosten, WLAN, Endreinigung und TegernseeCard. Mit der TegernseeCard haben Sie nicht nur freie Fahrt mit dem RVO-Bus landkreisweit, sie kommen auch in den Genuss attraktiver Freizeitangebote zum halben Preis. Die Semmeln für Ihr Frühstück werden Ihnen auf Wunsch, nach Absprache und Möglichkeit geliefert. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir keine Haustiere aufnehmen. Nichtraucherhaus. Rauchen (Balkon).
Parkplatz: am Haus, Unterstellmöglichkeit für Skier, Fahrräder, E-Bikes mit Akku-Ladestation.
Fernsehen: Jede Ferienwohnung mit digitalem TV ausgestattet. FeWo Blauberge hat zwei TV.
Bezahlung: Bei der Buchung sind 150,00 € Anzahlung zu überweisen. Der Restbetrag durch Überweisung vor oder bei Ankunft.
Versicherung. Bei Annullierung oder Verkürzung Ihrer Reservierung werden wir selbstverständlich versuchen, die Wohnung anderweitig zu vermieten. Wenn das nicht gelingt, behalten wir uns vor 90 % vom Übernachtungspreis zu berechnen. Um diese für beide Seiten unangenehme Situation auszuschließen, empfehlen wir eine Reiserücktrittsversicherung.
Vorzeitige Abreise. Bei vorzeitiger Abreise kann keine Vergütung gewährt werden. Gastaufnahmebedingungen des Gästehauses Plewka mit gesetzlichen Vorgaben.
Sehr geehrte Gäste, wir das Gästehaus Plewka setzen unsere ganze Kraft und Erfahrung ein, um Ihren Urlaubs-, Privat- oder Geschäftsaufenthalt so erholsam, erfolgreich und angenehm wie möglich für Sie zu gestalten und Ihre Buchung korrekt auszuführen. Hierzu tragen klare Vereinbarungen über die beiderseitigen Rechte und Pflichten von Ihnen als Gast und uns als Ihren Gastgeber bei, die mit Ihnen in Form der nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen getroffen werden. Diese Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen Ihnen – nachfolgend Gast genannt – und uns – nachfolgend Gastgeber genannt – zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrags.
Gastaufnahmevertrag
1. Vertragsschluss
1.1. Mit der Bestätigung der Buchung ist der Gastaufnahmevertrag abgeschlossen.
1.2. Die Buchung des Gastes kann auf allen vom Gastgeber angebotenen Buchungswegen, also mündlich, schriftlich, telefonisch, auf elektronischem Weg (E-Mail/Internet) erfolgen. Die Buchung wird dem Gast unverzüglich bestätigt.
1.3. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung des Gastgebers zustande.
2. Zahlung
2.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der mit dem Gast oder dem Auftraggeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung, bzw. dem Angebot vermerkten Regelung.
2.2. Der Gastgeber kann nach Vertragsabschluss eine Anzahlung verlangen.
3. Rücktritt und Nichtanreise
3.1. Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.
3.2. Im Falle eines Rücktritts oder einer Nichtanreise hat der Gastgeber a) sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen. b) sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
3.3. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Gastgeber die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten). Bei Ferienwohnungen, Apartment ohne Verpflegung 90 %.
3.4. Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstige Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zur bezahlen.
3.5. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
4. Pflichten des Gastes, Kündigung durch den Gastgeber
4.1. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige die nur gegenüber einer Tourist-Information erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
4.2. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Gastgeber im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist.
5. Haftungsbeschränkung. Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Fahrkarten, Skipässe, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.).
Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
6. Rechtswahl und Gerichtsstand
6.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und dem Gastgeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
6.2. Der Gast kann den Gastgeber nur an dessen Sitz verklagen.
6.3. Für Klagen des Gastgebers gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart.
6.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.
Gästehaus Villa Plewka – Am Riedlerberg 15 – 83708 Kreuth
Tel.: +49 151 2333 0001
E-Mail: kontakt@villa-plewka.de